Das System hat eine kriminelle Genialität: Patienten gehen von Arzt zu Arzt, lassen sich für die immer gleiche Diagnose Medikamente verschreiben und ein Apotheker in Geldnot rechnet die Rezepte mit der Krankenkasse ab, ohne jedoch die Medikamente auszugeben. Wie das möglich ist? Datenschutz, Zettelwirtschaft und veraltetes Abrechnungssystem im deutschen Gesundheitssystem machen es kinderleicht.
Der Fall eines Wetzlarer Apothekers, der die Masche zusammen mit Drogenabhängigen anwandte, belegt, wie leicht der Betrug gemacht wird. Man stelle sich vor, ein Arzt komplettiert das kriminelle Trio – das System wäre kaum zu knacken.
Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ist es kaum vorstellbar, dass eine Krankenkasse nicht weiß, welche Ärzte welchem Patienten was verschrieben haben und welche Apotheke das Medikament ausgegeben hat. Vier Informationen, die einfachste Software auf Knopfdruck verbinden kann. Doch hier schiebt der Datenschutz einen Riegel vor. Das Gespenst vom gläsernen Patienten geht um. Daher sind Krankenkassen auf Hinweise angewiesen und müssen bei Verdacht mit Ermittlerteams erst mühsam Daten mit den Rechenzentren abgleichen, um die schwarzen Schafe im Gesundheitswesen zu finden.
Die Nutzung einfachster Datenverarbeitungstechnik könnte schnell Abhilfe schaffen. Doch Gesundheitskarte und elektronisches Rezept stecken noch in den Mühlen der politischen Diskussion fest und haben es über die Testphase noch nicht hinaus geschafft.
Dabei ist es für alle Beteiligten eine Erleichterung, wären auf einer dem Patienten klar zuzuordnenden Gesundheitskarte alle ärztlichen Verordnungen dokumentiert. Das Ärzte-Hopping würde ausgehebelt, Versichertenkarten könnten nicht mehr an nicht Versicherte weitergegeben werden und eine überdosierte Verordnung zur Behandlung ein und der selben Krankheit würde automatisch auffallen.
Doch auch die neue Bundesregierung hat die abschließende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Koalitionsvertrag noch nicht festgeschrieben – wohl auch weil die Ärzteschaft skeptisch bleibt.
Schade. So wird den Patienten eine koordiniertere Behandlung vorenthalten, und dem Gesundheitswesen geht Geld verloren, das die Versicherten durch Zuzahlungen und abgesenkte Behandlungsstandards kompensieren müssen.
Kommentar von Ralph Menz, erschienen am 25. November 2009 in der Wetzlarer Neuen Zeitung.

0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen