Sonntag, 29. November 2009

Wetzlarer Apotheker betrügt Krankenkasse mit doppelten Rezepten

Ein Wetzlarer Apotheker ist wegen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wie das Wetzlarer Amtsgericht feststellte, hatte der Mann über mehrere Jahre hinweg Rezepte im Gesamtwert von über 200.000 Euro bei der AOK Hessen abgerechnet, für die er keine Medikamente ausgegeben hatte. Aidskranke und Drogenabhängige hatten die Rezepte besorgt und mit dem heute 61-Jährigen gemeinsame Sache gemacht. Möglicherweise ist der Schaden viel größer und der Wetzlarer Fall nicht der einzige in der Betrugsmasche, die bundesweit in der Drogenszene bekannt sein dürfte.

Die HIV-positiven Patienten – meist Drogenabhängige – hatten sich bei verschiedenen Ärzten reguläre Rezepte über Präparate ausstellen lassen, die den Magen vor den teilweise schweren Nebenwirkungen der Medizin zur Behandlung der Aidserkrankung schützen sollen. Mit diesen Rezepten sollen sich Aidskranke aus dem Raum Frankfurt über einen Mittelsmann an den Apotheker gewandt haben. Dieser habe das Rezept angenommen, mit der Krankenkasse der Patienten abgerechnet, jedoch kein Medikament herausgegeben. Den Erlös hätten sich Apotheker, Aidskranker und Vermittler geteilt. Mit 159 Rezepten entstand so allein der AOK Hessen von 2005 bis 2007 ein Schaden von 203.800 Euro. Hierüber legte der Angeklagte vor dem Schöffengericht ein Geständnis ab. Nach Ermittlungen der Wetzlarer Staatsanwaltschaft sind auch weitere Kassen von dem Betrug betroffen, allerdings können diese keine genauen Abrechnungsdaten liefern.

Der Angeklagte gab an, sich aus finanzieller Not auf den vorgeschlagenen Betrug eingelassen zu haben. In rund sechs Jahren hatte er mit seiner Apotheke in der Wetzlarer Innenstadt einen Schuldenberg von rund 700.000 Euro angehäuft. Die Apotheke ist mittlerweile insolvent, er arbeitslos.

Staatsanwalt Bernd Weiß hatte zwei Jahre und sechs Monate Haftstrafe beantragt, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er bislang unbescholten war und mit seiner Aussage als Zeuge in den Verfahren gegen weitere Angeklagte zur Verfügung steht.

Der Vermittler, der Rezepte bei Aidskranken in Frankfurt aufkaufte, ist bereits zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Verfahren gegen zwei weitere Beteiligte stehen noch aus.

Beitrag von Ralph Menz, erschienen am 25. November 2009 in der Wetzlarer Neuen Zeitung.

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